Sozial- und Krankenversicherung in Tschechien
Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Sozial- und Krankenversicherung in Tschechien.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner, einem renommierten tschechischen Steuerberater, können wir Ihnen gerne eine gezielte und kundenbezogene Beratung in den mit der Sozial- und Krankenversicherung zusammenhängenden Fragen anbieten (insbesondere Beratung bei den Registrierungs- und Abgabenpflichten der in Tschechien ansässigen Unternehmen und Selbständigen, Stellungnahmen und Analysen und Vertretung vor den zuständigen Behörden in Tschechien).
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
1. Abgabentypen:
- Krankenversicherungsabgabe – deckt den Ausfall von Einkommen im Krankheitsfall und bei einem Unfall (Krankengeld wird jedoch erst ab dem vierten Tag der Krankheit bezahlt)
- Rentenversicherungsabgabe
- Beitrag zu der staatlichen Beschäftigungspolitik
2. Abgabepflichtige Subjekte:
- Arbeitgeber
- Angestellte
- Selbständige (die Krankenversicherung müssen sie nur in dem Fall abführen, wenn sie sich zu der Krankenversicherung freiwillig angemeldet haben)
3. Beitragsbemessungsgrundlage
- Arbeitgeber – die Summe der Beitragsbemessungsgrundlagen ihrer Angestellten (Summe der Bruttolöhne aller Angestellten)
- Angestellte – Bruttolohn
- Selbständige – können ihre Beitragsbemessungsgrundlage selber einstellen, mindestens jedoch auf 50 % des Einkommens von der selbständigen Tätigkeit nach dem Abzug der nötigen Ausgaben für die Erzielung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens.
- Maximale Beitragsbemessungsgrundlage pro Person beträgt 2 110 416 Kč,- CZK pro Jahr (für das Jahr 2024). Ab diesem Einkommen muss die jeweilige Person die Beiträge nicht mehr abführen.
4. Beitragssätze
Arbeitgeber – gesamt 24,8 %, davon:
- 2,1 % Krankenversicherungsabgabe
- 21,5 % Rentenversicherungsabgabe
- 1,2 % Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
Angestellte:
- 6,5% Rentenversicherungsabgabe
- 0,6% Krankenversicherungsabgabe
Selbständige – gesamt 29,2 % (ohne Krankenversicherung), davon:
- 29,2 % Rentenversicherungsabgabe und der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
- 2,7 % Krankenversicherungsabgabe (falls sie sich freiwillig zu der Krankenversicherung angemeldet haben)
Datum publikování: 19.1.2014 Datum der letzten Aktualisierung: 11.7.2024