Feiertage in Tschechien
In der Tschechischen Republik gelten die gesetzlichen Staatsfeiertage für das gesamte Land. Es gibt keine regionalen Feiertage.
- 1. Januar – Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai – Maifeiertag
- 8. Mai – Tag der Befreiung vom Faschismus
- 5. Juli – Tag der slawischen Apostel Cyril und Metoděj
- 6. Juli – Tag der Verbrennung von Magister Jan Hus (6. Juli 1415)
- 28. September – Tag der tschechischen Staatlichkeit (St. Wenzlstag)
- 28. Oktober – Tag der Gründung des tschechoslowakischen Staates (28. Oktober 1918)
- 17. November – Tag des Studentenkampfs für Freiheit und Demokratie (17. November 1939 und 1989)
- 24. Dezember – Heiligabend
- 25. Dezember – 1. Weihnachtstag
- 26. Dezember – 2. Weihnachtstag
Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern müssen an folgenden Feiertagen geschlossen bleiben:
- 1. Januar
- Ostermontag
- 8. Mai
- 28. September
- 28. Oktober
- 24. Dezember – die Läden dürfen nur bis 12:00 geöffnet haben
- 25. Dezember
- 26. Dezember
Das Verbot bezieht sich nicht auf Apotheken, Tankstellen, Geschäfte an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Krankenhäusern.
An Sonn- und Feiertagen zwischen 13 – 22 Uhr herrscht ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t.
Während der Ferienzeit (1. Juli – 31. August) herrscht ein Fahrverbot für LKWs auf Autobahnen sowie nationalen & internationalen Straßen. Das Verbot gilt zu folgenden Zeiten:
- Freitags (17 – 21 Uhr)
- Samstags (7 – 13 Uhr)
- Sonntags (13 – 22 Uhr)
Das Verbot bezieht sich nicht auf leicht verderbliche Gütertransporte und den Transport von Tieren.
Datum publikování: 19.12.2009 Datum der letzten Aktualisierung: 11.7.2024