Steuersystem in der Tschechischen Republik
Hier finden Sie allgemeine Informationen über die wichtigsten Steuerarten in Tschechien.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner, einem renommierten tschechischen Steuerberater, können wir Ihnen gerne eine gezielte und kundenbezogene Steuerberatung anbieten (insbesondere Beratung in den steuerlichen und buchhalterischen Fragen für ausländische Unternehmen in Tschechien, Steueranmeldungen in Tschechien, Stellungnahmen und Analysen und steuerliche Vertretung vor den zuständigen Finanzämtern und Behörden in Tschechien).
Ausführliche Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie hier.
Das jetzige in der Tschechischen Republik geltende Steuersystem wurde im Januar 1993 eingeführt und ab 1.1.2008 durch die Reform wesentlich geändert (die letzte Änderung wurde zum 1.1.2013 durch das „Steuerpacket“ durchgeführt). Zurzeit umfasst das System folgende Steuerarten:
- Direkte Steuern: Einkommensteuer, Immobiliensteuer, Straßensteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Immobilienerwerbssteuer
- Indirekte Steuern: Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer
Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag existieren in dem tschechischen Steuersystem nicht.
1. Einkommensteuer
Die Einkommensteuer müssen alle natürlichen und juristischen Personen aus ihrem Einkommen abführen, weitere detaillierte Informationen finden sie hier.
2. Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuerpflichtig sind alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 2.000.000 CZK (ca. 80.000 EUR) in den letzten 12 Monaten. Weitere detaillierte Informationen finden sie hier.
3. Straßensteuer
Der Straßensteuer unterliegen Fahrzeuge, die für gewerbliche oder ähnliche Tätigkeit in der Tschechischen Republik verwendet werden. Es gelten unterschiedliche Steuersätze für PKWs und LKWs, die sich bei PKWs nach Gesamtgewicht des Fahrzeuges und Kubatur und bei LKWs über 3,5 Tonnen nach Gesamtgewicht und Anzahl der Achsen richten.
4. Immobiliensteuer
Die Immobiliensteuer besteht aus der Grundstücksteuer und der Gebäudesteuer. Die Steuersätze richten sich nach der Fläche der Immobilie und nach der Art deren Benutzung. Es gelten unterschiedliche Steuersätze in unterschiedlichen Ortschaften und Städten. Grundsätzlich gelten die höchsten Steuersätze in den größten Städten. Im Vergleich zu Deutschland sind jedoch die Steuersätze wesentlich niedriger. Wert der Immobilie spielt bei der Besteuerung keine Rolle.
5. Immobilienerwerbsteuer
Der Satz dieser Steuer betrug 4 % vom Steuergrundbetrag, der in der Regel dem Kaufpreis der Immobilie entsprach. Im September 2020 wurde die Immobilienerwerbsteuer rückwirkend zum 31.3.2020 abgeschafft.
6. Verbrauchssteuer
Die Verbrauchssteuer wird auf fünf Warengruppen erhoben: Spiritus und Spirituosen, Wein, Bier, Tabak und Tabakerzeugnisse und kohlenwasserstoffhaltige Brennstoffe.
Datum publikování: 21.1.2014 Datum der letzten Aktualisierung: 11.7.2024