Steuer- und Sozialreform in Tschechien verabschiedet
28.8.2007
Die Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments hat wie erwartet am 21.8.2007 die Steuer- und Sozialreform verabschiedet. Die seit Anfang der neunziger Jahre größten Änderungen im Steuer- und Sozialsystem werden ab dem 1.Januar 2008 in Kraft treten.
Die Durchführung der Steuer- und Sozialreform war das wichtigste Wahlversprechen der zurzeit in Koalition mit den Christdemokraten (KDU-CSL) und den Grünen (Strana zelenych) regierenden Bürgerlichen Demokratischen Partei (ODS) bei der letzten Parlamentswahl in Juni 2006.
Die wichtigsten Reformschritte sind: – Einführung einheitlicher Einkommenssteuer natürlicher Personen in Höhe von 15% vom sog. Superbruttolohn (umgerechnet etwa 23% vom Bruttolohn) – Senkung der Körperschaftssteuer schrittweise von derzeitigen 24% auf 19% in 2010 – Erhöhung des gesenkten Mehrwertsteuersatzes von 5% auf 9% – Einführung der Pauschalzahlungen im Gesundheitswesen – 30 Kronen (etwa 1,1 EUR) für jeden Ärztebesuch und für jeden Posten auf dem Rezept, 60 Kronen (etwa 2,2 EUR) für einen Tag im Krankenhaus – Senkung der Sozialhilfe – Reduzierung des Geburts- und Kindergeldes
Der Steuer- und Sozialreform sollte eine zweite Reformetappe folgen, die sich auf die Gesundheits- und Rentenreform konzentriert. Ihr konkreter Inhalt und Zeitraum ihrer Einführung wurden jedoch bislang nicht festgelegt.