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Lockdown in Tschechien – aktueller Stand am 27.10.2020

27.10.2020

Einreisebedingungen nach Tschechien nach dem 9. Juli 2021

Am 12.10.2020 hat die tschechische Regierung neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie angekündigt. Obwohl die Regierung darauf besteht, dass es sich um keinen Lockdown handelt, sind die tatsächlichen praktischen Umstände mit einem Lockdown völlig vergleichbar.

Ab dem 14.10.2020 bleiben alle Schulen in Tschechien geschlossen. Die Wiedereröffnung ist frühestens für Mitte November erwartet. Seit dem 9.10.2020 sind bereits sämtliche Sportstätten, Hallenbäder, Wellnesseinrichtungen, Kinos, Theater, Opernhäuser, Museen, Zoos, Galerien und Kinos geschlossen. Ab dem 14.10.2020 kamen noch Restaurants und Bars dazu.

Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Taxis und in allen öffentlichen Gebäuden inkl. Geschäften, Restaurants, Hotels, Shopping-Center, Behörden, Krankenhäusern, Schulen, Bürogebäuden und Haltestellen und Bahnsteige des ÖPNV.

Die Mehrheit der Geschäfte ist geschlossen. Es gibt einige Ausnahmen, z.B. Nahrungsmittelläden, Apotheken, Drogeriemärkte, Blumenläden, Textilläden, Kleintierbedarfläden. Sie dürfen jedoch nur in Gruppen von höchstens zwei Personen betreten werden. Die WLAN Sender in Einkaufscentern müssen ausgeschaltet werden, damit sich in ihrem Empfangsbereich keine Gruppen von Jugendlichen versammeln können.

Bei jeglichen weiteren Versammlungen von Personen dürfen sich nur maximal 2 Personen auf einmal versammeln.

Gegenüber Frühling bleiben nun die Grenzen offen. Die Quarantäne für die deutschen Bürger ist nicht vorgeschrieben. Es wird auch kein Covid-Test verlangt.

Die Hotels bleiben noch offen. Es können jedoch nur Geschäftsreisende untergebracht werden. Die Hotelrestaurants müssen spätestens um 20.00 schließen. Sie können ausschliesslich von Hotelgästen besucht werden. Tourismusreisende dürfen nicht untergebracht werden.

Ab dem 28.10.2020 gilt weiterhin ein Ausgangsverbot in der Zeit zwischen 21:00 und 05:00 morgens.

Die Maßnahmen sollen mindestens bis Ende des Notstands gelten, d.h. bis zum 3.11.2020. Die Regierung hat jedoch das Parlament um die Verlängerung des Notstand bis mindestens 3.12.2020 gebeten.

Die Regierung hat den Arbeitgebern empfohlen, die breitmöglichste Nutzung von Home Office ihren Mitarbeitern anzuordnen.

Für weitere Informationen empfehlen wir:

Innenministerium- Einreisebedingungen für die Bürger der EU (die Seite wird ständig aktualisiert): https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx

 

Autor: Matěj Vokáč Datum der letzten Aktualisierung: 27.10.2020

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