Elektronische Erfassung von Umsätzen in Tschechien
19.12.2016
Am ersten Dezember 2016 wurde in Tschechien die Elektronische Erfassung von Umsätzen (EET) eingeführt. Die tschechischen Politiker haben dieses Gesetz nach langen Debatten im April 2016 verabschiedet.
Es wurde ein System der elektronischen Kommunikation per Internet zwischen dem Steuerpflichtigen und der Steuerbehörde gewählt. Der Steuerpflichtige kann für die elektronische Erfassung seiner Umsätze eine Anlage je nach Art seiner Geschäftstätigkeit wählen (z.B. eine Kasse, Kassensystem, Tablet oder Mobiltelefon mit Drucker). Das Gesetz schreibt dem Steuerpflichtigen den Einsatz von konkreten Zertifizierungsanlagen, z.B. Registrierkassen nicht vor.
Termine der Einführung
Die Einführung ist in folgenden Etappen geplant: ● 1. Phase – ab 1. Dezember 2016 – Hotel- und Gaststättengewerbe (z. B. auch gelegentliche Imbissverkäufer) ● 2. Phase – ab 1. März 2017 – Einzelhandel (z.B. auch Obstverkauf an Straßen) und Großhandel ● 3. Phase – ab 1. März 2018 – sonstige Tätigkeiten außer der für die Phase 4. geplanten Tätigkeiten (z.B. Freiberufler, Transport, Landwirtschaft) ● 4. Phase – ab 1. Juni 2018 – ausgewählte Handwerkerberufe und Produktionstätigkeiten.
Das Gesetz über EET wird offen nicht nur von den Händlern sondern auch von den Politikern und Experten kritisiert. Manche verstehen diese Maßnahme als einen Schritt zur Erfüllung von Visionen einer totalen Staatsüberwachung wie aus den Romanen George Orwells. Trotz der Kritik und angeregter Diskussion sind bereits mehr als 92% der Unternehmen im System registriert und der Start der Erfassung ist ohne größere Probleme gelungen. Laut dem Finanzministerium geht es um eine der wichtigsten systemischen Maßnahmen seit 1993.
Warum wurde dieses Gesetz in Tschechien verabschiedet?
Zu den häufigsten Argumenten für die Einführung von EET gehören vor allem die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein gerechteres Unternehmerumfeld. Im Jahre 2017 sollte EET der Staatskasse Mehreinnahmen i.H. von ca. 15,7 Milliarden tschechische Kronen einbringen. Die zusätzlichen Kosten für die Unternehmen sollten durch die ermäßigte Mehrwertsteuer (von 21% zu 15% für das Gaststättengewerbe) und die einmalige Steuerermäßigung von 5000 tschechischen Kronen kompensiert werden.
Trotz der Kompensierung haben tausende kleine Unternehmer eine Betriebseinstellung gemeldet, da die Einführung der elektronischen Erfassung für manche Unternehmer eine Liquidation bedeutet. Viele Unternehmer haben bereits im November bekannt gemacht, dass sie eine Preiserhöhung planen. Und es geht nicht nur um die Zusatzkosten sondern auch um die Benutzung des Meldesystems. Die Unternehmer haben gemeldet, dass sie wegen dem langsamen System mehr Arbeitskräfte anstellen müssen, damit sie ihre Kunden schnell genug bedienen können. Von den 616 befragten Unternehmern sagten 49 Prozent aus, dass dieses Gesetz eine negative Auswirkung auf ihr Geschäft haben wird. Eine Liquidation erwarten 14% und lediglich ca. 20% erwarten keine negativen Effekte.
Das Gesetz über die Einführung der elektronischen Erfassung von Umsätzen beinhaltet noch ein weiteres heftig umstrittenes Instrument. Jeder Kunde, der in einem Geschäft oder einem Restaurant keine Quittung erhält, hat die Möglichkeit, den Betreiber bei der Finanzverwaltung anzuzeigen. Die Finanzverwaltung muss dann das Unternehmen kontrollieren und wird höchstwahrscheinlich in den meisten Fällen eine Geldbuße verhängen. Momentan sind die tschechischen Kunden gar nicht gewohnt, eine Quittung aktiv zu fordern. Um das Interesse der Kunden an Quittungen zu erhöhen, beinhaltet das Gesetz die Möglichkeit der Veranstaltung einer öffentlichen „Quittungslotterie“, an der jeder Halter von einer Quittung teilnehmen kann. Die konkrete Form und weitere Bedingungen dieser Lotterie werden noch von dem, vom Finanzministerium in einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählten, Betreiber bekannt gegeben.
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