Einreise nach Tschechien März 2021
2.3.2021
Der bereits ab Oktober 2020 geltende Notstand in Tschechien wurde wieder verlängert, und zwar bis mindestens 27. März 2021. Wegen der immer schlechten epidemiologischen Lage wurden seit Anfang März die bereits geltenden Maßnahmen noch weiter verschärft.
Die Einreise in Tschechien ist für EU- Bürger immer noch möglich, es gilt jedoch die Pflicht zur Vorlage des negativen Tests oder einer 10- tägigen Quarantäne. Die Einreisenden müssen auch ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen. Es gibt jedoch noch Ausnahmen aus diesen Regeln, unter anderen sind immer noch zwingend nötige Dienst- oder Geschäftsreisen ohne Test und Quarantäne erlaubt, wenn sich der Reisende weniger als 24 Stunden auf dem Gebiet Tschechiens aufhält.
Ab Anfang März bleiben sämtliche Schulen in Tschechien geschlossen. Es gibt keine Ausnahmen mehr. Grundsätzlich bleiben fast alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, bis auf wenige Ausnahmen, z.B. Apotheken, Nahrungsmittelläden und Drogerien. Restaurants dürfen nur Gerichte zum Mitnehmen verkaufen. Hotels sind von diesen Regelungen auch betroffen, dürfen jedoch immer noch Geschäftsreisende unterbringen. In der Tat sind jedoch die meisten Hotels ohne hin geschlossen, da sie keine Gäste bekommen.
Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Taxis und in allen öffentlichen Gebäuden inkl. Geschäften, Restaurants, Hotels, Shopping-Center, Behörden, Krankenhäusern, Schulen, Bürogebäuden und Haltestellen und auf den Bahnsteigen des ÖPNV. Die Maskenpflicht gilt auch in allen Ortsbereichen. Es dürfen ausschliesslich Gesichtsmasken der Klasse FFP 2 und höhere getragen werden.
Ab dem 1. März dürfen sich die Einwohner nur innerhalb ihrer Wohngemeinde aufhalten. Die Reisen innerhalb einese Bezirks sind u.a. für den Zweck des Einkaufs erlaubt. Weiterhin sind Reisen aus unerlässlichen Gründen außerhalb des Bezirks erlaubt, z.B. Reisen zur Arbeitstätte, zur ärztlichen Behandlung, Dienstreisen, usw. In diesen Fällen muss man jedoch die Begründung der Reise durch eine Bescheinigung (z.B. vom Arbeitgeber) oder eine eidesstattliche Erklärung nachweisen.
Die WLAN-Netze in den Einkaufszentren müssen ausgeschaltet bleiben, damit sich in ihrem Empfangsbereich keine Gruppen von Jugendlichen versammeln können.
Bei jeglichen Versammlungen von Personen dürfen sich nur maximal 2 Personen auf einmal versammeln.
Weiterhin gilt in ganzem Land ein Ausgangsverbot in der Zeit zwischen 21:00 und 05:00 morgens.
Die Regierung hat den Arbeitgebern empfohlen, die breitmöglichste Nutzung von Home-Office ihren Mitarbeitern anzuordnen.
Für weitere Informationen empfehlen wir:
Innenministerium- Einreisebedingungen für die Bürger der EU (die Seite wird ständig aktualisiert): https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx