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Einreise in Tschechien- Februar 2021

Der bereits ab Oktober 2020 geltende Notstand in Tschechien wurde bis mindestens 28. Februar 2021 verlängert. Wegen der immer schlechten epidemiologischen Lage wurden am Ende Dezember die bereits geltenden Maßnahmen noch weiter verschärft.

Die Einreise in Tschechien ist für EU- Bürger immer noch möglich, es gilt jedoch die Pflicht zur Vorlage des negativen Tests oder einer 10- tägigen Quarantäne. Die Einreisenden müssen auch ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen. Es gibt jedoch noch Ausnahmen aus diesen Regeln, unter anderen sind immer noch zwingend nötige Dienst- oder Geschäftsreisen ohne Test und Quarantäne erlaubt, wenn sich der Reisende weniger als 24 Stunden auf dem Gebiet Tschechiens aufhält.

Ab Anfang Januar 2021 bleiben wieder alle Schulen in Tschechien geschlossen, mit der Ausnahme der 1en und 2en Klasse. Grundsätzlich bleiben wieder fast alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, bis auf wenige Ausnahmen, z.B. Apotheken, Nahrungsmittelläden und Drogerien. Restaurants dürfen nur Gerichte zum Mitnehmen verkaufen. Hotels sind von diesen Regelungen auch betroffen, dürfen jedoch immer noch Geschäftsreisende unterbringen. In der Tat sind jedoch die meisten Hotels ohne hin geschlossen, da sie keine Gäste bekommen.

Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Taxis und in allen öffentlichen Gebäuden inkl. Geschäften, Restaurants, Hotels, Shopping-Center, Behörden, Krankenhäusern, Schulen, Bürogebäuden und Haltestellen und auf den Bahnsteigen des ÖPNV. Die Maskenpflicht gilt auch in den freien Bereichen der Städte, wo mindestens 2 Meter Abstand nicht eingehalten werden kann.

Die WLAN-Netze in den Einkaufszentren müssen ausgeschaltet bleiben, damit sich in ihrem Empfangsbereich keine Gruppen von Jugendlichen versammeln können.

Bei jeglichen Versammlungen von Personen dürfen sich nur maximal 2 Personen auf einmal versammeln.

Weiterhin gilt in ganzem Land ein Ausgangsverbot in der Zeit zwischen 21:00 und 05:00 morgens.

Die Regierung hat den Arbeitgebern empfohlen, die breitmöglichste Nutzung von Home-Office ihren Mitarbeitern anzuordnen.

Für weitere Informationen empfehlen wir:

Innenministerium- Einreisebedingungen für die Bürger der EU (die Seite wird ständig aktualisiert): https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx

 

Autor: Datum poslední editace: 18.2.2021