Einführung der elektronischen Umsatzerfassung EET 2.0 in Tschechien ab dem 1. Januar 2027
4.11.2026
Ab dem 1. Januar 2027 wird in Tschechien die elektronische Umsatzerfassung EET 2.0 eingeführt. Das neue System knüpft an die frühere elektronische Umsatzerfassung EET 1.0 an, welche vom Dezember 2016 bis Ende 2022 in Kraft war.
Der elektronischen Umsatzerfassung EET 2.0 unterliegen grundsätzlich Kontaktzahlungen zwischen Kunden und Unternehmern. Im Vergleich zum früheren System müssen nur noch wenige Angaben elektronisch an die tschechische Finanzverwaltung übermittelt werden. Eine Pflicht zum Ausdruck eines Kassenbons besteht nicht mehr. Für kleinere Unternehmer stellt die Finanzverwaltung zudem eine kostenlose Webanwendung „MOJE eet“ zur Verfügung.
Der reguläre Betrieb startet am 1. Januar 2027. Der Januar 2027 ist gleichzeitig als eine Einführungsphase vorgesehen. Die Umsätze werden bereits regulär erfasst werden müssen, die Finanzverwaltung wird die Nichteinhaltung der Pflichten in Januar jedoch noch nicht sanktionieren.
Sind Sie in Tschechien unternehmerisch tätig und möchten Sie prüfen, ob und in welchem Umfang Sie von der elektronischen Umsatzerfassung EET 2.0 betroffen sind?
Gerne unterstützen wir Sie zusammen mit unseren tschechischen Steuerberatern bei der Beurteilung Ihrer Pflichten sowie bei der Registrierung und praktischen Umsetzung von der elektronischen Umsatzerfassung EET 2.0.
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- Kommunikation auf Deutsch über unser Prager Büro, ohne dass Tschechisch-Kenntnisse erforderlich sind.
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