Die wichtigsten Änderungen des Steuersystems und der Sozial- und Gesundheitsversicherung in Tschechien ab 1.1.2013
3.1.2013
Am 1.1.2013 traten in Tschechien einige Änderungen des Steuersystems und der Sozial- und Gesundheitsversicherung in Kraft, die im Rahmen des „Steuerpackets“ vom Parlament verabschiedet wurden und vom Präsidenten kurz vom Neujahr unterzeichnet wurden. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.
Erhöhung der Mehrwertsteuer Die beiden Mehrwertsteuersätze wurden um einen Prozentpunkt erhöht. Ab 1.1.2013 gelten die Steuersätze von 21 Prozent und 15 Prozent. Der gesenkte Satz bezieht sich auf Lebensmittel und weitere ausgewählten Waren- und Dienstleistungsgruppen, wobei einige Warengruppen (z.B. Kinderwindel und medizinische Hilfsmittel ab 1.1.2013 neu dem normalen Satz unterliegen).
Einführung der Reichensteuer Ab dem 1.1.2013 wurde ein neuer Einkommensteuersatz eingeführt, der alle natürlichen Personen (Arbeitnehmer und Selbstständige) mit einem Monatseinkommen von über 100.000 CZK (ca. 4.000 EUR) betrifft. Der „Reichensteuersatz“ (offiziell als Solidaritätssteuer genannt) beträgt 7 Prozent vom Einkommen, das 100.000 CZK monatlich übersteigt.
Erhöhung der Immobilienerwerbsteuer Die Immobilienerwerbsteuer wurde vom 3 auf 4 Prozent des Kaufpreises der Immobilie erhöht.
Abschaffung der maximalen Bemessungsgrundlage bei Gesundheitsversicherung Bis zum 31.12.2012 wurden die Einnahmen über die maximale Bemessungsgrundlage von der Gesundheitsversicherungsbeitragspflicht befreit (die maximale Bemessungsgrundlage betrug das 72-fache des Durchschnittsbruttolohns). Ab dem 1.1.2013 unterliegt das Gesamteinkommen völlig der Beitragspflicht).
Rentenreform Ab dem 1.1.2013 haben die Rentenversicherungspflichtige die Möglichkeit, 5 Prozent ihres Einkommens (Bruttolohn bei Angestellten) als Beitrag in die Privatrentenfonds abzuführen. Bei diesen Personen wird der Rentenversicherungsbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung um 3 Prozentpunkte gesenkt (also vom 28 auf 25 Prozent), weitere 2 Prozent müssen sie jedoch selbst von ihrem Bruttolohn abführen.
Die Regierung erwartet, dass diese Maßnahmen die Einnahmen des Staatshaushalts um 20 Milliarden CZK im Jahre 2013 erhöhen werden.