Tschechisches Parlament hat die Erhöhung von Umsatzsteuer und Einführung der Reichensteuer verabschiedet
13.7.2012

Das Abgeordnetenhaus des tschechischen Parlaments hat heute die Erhöhung von Umsatzsteuer verabschiedet. Ab 1.1.2013 wird der Grundsatz von 20 auf 21 Prozent und der gesenkte Satz von 14 auf 15 Prozent angehoben. Bis Ende des Jahres 2011 galten die Sätze 19 und 10 Prozent.
Weiterhin hat das Abgeordnetenhaus die Einführung der „Reichensteuer“ verabschiedet. Die Reichensteuer wird auch ab 1. Januar 2013 gelten. Mit dieser Steuer werden Einkommen besteuert, die das Vierfache des monatlichen Durchschnittslohns betragen. Das Einkommen über diese Grenze hinaus wird mit einem „Solidaritätsbeitrag“ von 7% (neben der existierenden Einkommensteuer) belastet.
Zu weiteren verabschiedeten Abgabenänderungen gehören die Auflösung der Höchstgrenze des Krankenversicherungsbeitrags,Erhöhung der Einkommenssteuer von 15 auf 20% ab 2014 sowie einige Begrenzungen der Nutzung der Ausgabenpauschalen und Steuerermäßigungen bei Selbständigen.
Autor: Petr Král Datum poslední editace: 24.5.2017
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