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Gewerbeanmeldungen in Tschechien nun auch per Internet möglich

Seit dem 01.10.2008 können selbständige Unternehmer in Tschechien eine Gewerbeanmeldung online mittels s.g. elektronischen Antrags durchführen.

Im Rahmen des elektronischen Antrags kann ein Gewerbe angemeldet, eine Konzession beantragt oder eine Änderung der Unternehmerdaten dem Gewerbeamt mittegeteilt werden. Dafür steht ein einheitliches elektronisches Formular zur Verfügung.

Für den Antrag muss eine spezielle Software angewendet werden, die gratis zum Download zur Verfügung steht. Das elektronische Antragsformular muss ausgefüllt und mit einer elektronischen Signatur ausgestattet werden. Dann wird es an die elektronische Annahmestelle des Gewerberegisters geschickt. Bei der Übermittlung wählt der Antragsteller das zuständige Gewerbeamt.

Die Bedingungen für die elektronische Signatur sind im § 11 des Gesetzes Nr. 227/2000 Slg. (e-Signaturgesetz) geregelt. Außer der elektronischen Signatur können auch qualifizierte Zertifikate der Zertifizierungsstellen Česká pošta s.p. (Tschechische Post), eIdentity a.s. und První certifikační autorita, a.s. benutzt werden.

Das vom Antragsteller ausgewählte zuständige Gewerbeamt wird den Antrag in das zentrale Informationssystem des Gewerberegisters registrieren und falls möglich auch elektronisch erledigen.

Einführung dieser neuen Dienstleistung sollte die Kommunikation der Unternehmer mit dem Gewerbeamt wesentlich vereinfachen, indem sie den Unternehmern die Möglichkeit der Kommunikation ohne persönlichen Kontakt nur über das Internet gibt.

Quelle: Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik, Abteilung Gewerberegister

Autor: Datum poslední editace: 7.4.2017