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Dienstleistungen für Ihren Erfolg in Tschechien
+420 296 348 207 Václavské náměstí 66, 110 00 Praha 1
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Die wichtigsten Änderungen in Tschechien für 2010

Das neue Jahr 2010 bringt in Tschechien einige Änderungen in den gesetzlichen Bedingungen mit sich, die die tschechische Wirtschaft beeinflussen werden. Im Weiteren finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Neuheiten:

Erhöhung der Mehrwertsteuer

Der bisherige Grundsatz von 19% wird auf 20% und der gesenkte Satz (für bestimmte ausgewählte Dienstleistungen und Waren, z. B. Lebensmittel) von 9% auf 10% erhöht.

Erhöhung der Verbrauchssteuer

Die Erhöhung der Verbrauchssteuer betrifft hautpsächlich die Autofahrer, da sie dadurch für die Kraftstoffe im Durchschnitt um umgerechnet etwa 4 Cent pro Liter mehr bezahlen werden müssen. Die Preise für Bier und Spirituosen werden aufgrund der Erhöhung der Verbrauchssteuer ebenfalls deutlich zunehmen. Der Preiserhöhung werden auch die Zigaretten nicht entgehen, es wird mit einem Preisanstieg von umgerechnet etwa 8 Cent pro Schachtel gerechnet.

Erhöhung des Steuernachlasses für Kindererziehende Eltern

Der Steuernachlass für Kindererziehende Eltern erhöht sich um 77 CZK auf 924 CZK monatlich (etwa 35,5 EUR). Diesen Nachlass kann einer der Eltern geltend machen, der ein Kind bis 26 Jahre im gemeinsamen Haushalt erzieht. Dieser Steuernachlass wird für jedes Kind separat abgerechnet. Bei mehreren Kindern wird er also addiert.

Preiserhöhung bei Autobahnvignetten und der LKW-Maut

Die Jahresautobahnvignette für PKWs wird um 200 CZK teuer werden und damit 1.200 CZK kosten (etwa 46 EUR). Die Monatsvignette verteuert sich dann um 20 CZK auf 350 CZK (etwa 13,50 EUR). Die bisherige 7-tägige Vignette wird ab 2010 mit einer neuen 10-tägigen Vignette für 250 CZK (etwa 9,60 EUR) ersetzt.

Alle Kraftwagen über 3,5 t werden neu die LKW-Maut bezahlen müssen. Die Maut (zuerst für LKWs und Busse) wird auch in der Slowakei eingeführt.

Erhöhung der maximalen Beitragsbemessungsgrundlage bei der Sozial- und Gesundheitsversicherung

Die bisherige maximale Beitragsbemessungsgrundlage pro Person bei der Sozial- und Gesundheitsversicherung wird vom 4-fachen des durchschnittlichen monatlichen Bruttolohnes auf das 6-fache erhöht, was für das Jahr 2010 einem Betrag von 1.707.048 CZK (etwa 65.656 EUR) pro Jahr entspricht. Ab diesem Einkommen muss die jeweilige Person die Beiträge nicht mehr abführen. Für alle, die mehr als 94.200 CZK (etwa 3623 EUR) monatlich verdienen, bedeutet dies also eine Erhöhung der Beiträge für die Sozial- und Gesundheitsversicherung.

Steuererleichterungen bei Gewerbetreibenden, Selbständigen und kleinen Firmen

In Tschechien können die Gewerbetreibenden und Selbständigen Ihre steuerlich wirksamen Ausgaben anstatt des Beweisens durch Belege in der Form einer Pauschale selber einstellen. Die Ausgabenpauschale betrug bisher 50 % des Einkommens von der selbständigen Tätigkeit. Für das Jahr 2009 wird sie rückwirkend auf 60% erhöht. Bei den Handwerker sogar von den bisherigen 60% auf 80%.

Die kleinen Unternehmer können ab 2010 auch die Betriebskosten eines Dienstwagens pauschal berechnen anstatt des bisherig verlangten Fahrtenbuches. Die Pauschale beträgt 5.000 CZK (etwa 192 EUR) pro Wagen monatlich. Dies sollte ihnen Zeit und administrativen Aufwand sparen. Angesichts der niedrigen Höhe der Pauschale wird sich diese Maßnahme jedoch nur für diejenigen lohnen, die im Monat nur relativ wenige Kilometer fahren (nach Schätzungen der Unternehmerverbände etwa bis 800 km monatlich).

Autor: Datum poslední editace: 7.4.2017