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Die Novellierung des Arbeitsgesetzbuchs in Tschechien ab dem 1.Juni 2025

5.6.2025

Die Novellierung des Arbeitsgesetzbuchs in Tschechien ab dem 1.Juni 2025

Am 1.6.2025 ist die seit Jahrzehnten größte Novelle des Arbeitsgesetzbuchs in Tschechien in Kraft getreten. Die so genannte Flexi- Novelle soll dem langfristig unter Arbeitskräftemängel leidenden Arbeitsmarkt in Tschechien mehr Flexibilität bringen.

Durch die neuen Regeln soll die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber erhöht werden. Den Arbeitnehmern soll die Novelle verbesserte Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben bringen.

Folgend ein Überblick wichtigster Änderungen:

  • Die Probezeit wird von drei auf maximal vier Monaten bei normalen Mitarbeitern und von sechs auf acht Monaten bei Führungskräften verlängert.
  • Die Kündigungsfrist bleibt bei 2 Monaten bestehen. Ab dem 1. Juni 2025 beginnt die Kündigungsfrist jedoch am Tag der Zustellung der Kündigung zu laufen. Das Arbeitsverhältnis kann also zum beliebigen Tag gekündigt werden, wobei bis jetzt eine Kündigung immer nur zum Monatsende ausgesprochen werden durfte.
  • Neu dürfen Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren während der Sommerferien leichte Arbeiten übernehmen. Bislang war eine Beschäftigung erst nach Abschluss der Schulpflicht möglich, also frühestens ab dem 15. Lebensjahr.

Weitere Änderungen betreffen beispielsweise eine verbesserte Garantie des ursprünglichen Arbeitsplatzes nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub, zusätzliche freie Tage zur Betreuung erkrankter Angehöriger oder bei Ereignissen wie Hochzeiten und Trauerfällen sowie die Erhöhung des Arbeitslosengeldes in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit.

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Autor: Matěj Vokáč Datum der letzten Aktualisierung: 5.6.2025

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