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INFORMATIONEN ÜBER TSCHECHIEN / Tschechische Republik - Informationen
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Steuersystem in der Tschechischen Republik

Hier finden Sie allgemeine Informationen über die wichtigsten Steuerarten in Tschechien. In Zusammenarbeit mit unserem Partner, einem renommierten Steuerberater in Tschechien, bieten wir Ihnen gerne eine gezielte und Kundenbezogene Steuerberatung (insbesondere Beratung in den steuerlichen und buchhalterischen Fragen für ausländische Unternehmen in Tschechien, Steueranmeldungen in Tschechien, Stellungen und Analysen und Kommunikation mit den zuständigen Behörden in Tschechien). Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Das jetzige in der Tschechischen Republik geltende Steuersystem wurde im Januar 1993 eingeführt und ab 1.1.2008 durch die Reform wesentlich geändert. Zurzeit umfasst das System folgende Steuerarten:

  • Direkte Steuern: Einkommensteuer, Immobiliensteuer, Straßensteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Immobilienerwerbssteuer,

  • Indirekte Steuern: Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer

1. Einkommensteuer

Die Einkommensteuer müssen alle natürlichen und juristischen Personen aus ihrem Einkommen abführen.

a) Die Einkommensteuer juristischer Personen wird auf alle Einnahmen tschechischer juristischer Personen und auf alle von ausländischen Personen in der Tschechischen Republik erwirtschafteten Einkommen erhoben. Sie ist auf Grund des in den Bilanzen ausgewiesenen Gewinns und nach Berücksichtigung bestimmter steuerabzugsfähiger und nicht abzugsfähiger Posten zahlbar. Ab 1.1.2009 werden juristische Personen mit einer einheitlichen Körperschaftssteuer von 20 % veranlagt. 

Tschechische Republik hat mit mehr als 60 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Mit der BRD ist dieses Abkommen seit 1983 in Kraft. Voller Text dieses Abkommens finden Sie hier.

b) Einkommensteuer natürlicher Personen: Die in der Tschechischen Republik ansässigen Personen unterliegen mit ihrem gesamten Einkommen der Einkommensteuer, während die im Land nicht ansässigen Personen lediglich mit dem im Land erwirtschafteten Einkommen steuerlich veranlagt werden. Ab dem 1.1.2008 wurde ein einheitlicher Einkommensteuersatz natürlicher Personen in Höhe von 15% vom sog. Superbruttolohn (d.h. Bruttolohn + Abgaben an Sozial-, Kranken- und Gesundheitsversicherung) eingeführt.

2. Mehrwertsteuer

Alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1.000.000 CZK (ca. 40.000 EUR) in den nächsten höchstens drei vorhergehenden Monaten müssen sich bei den Finanzämtern als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen. Es gibt zwei Mehrwertsteuersätze. Der Grundsatz von 20 % und der gesenkte Satz von 10 % für bestimmte ausgewählte Dienstleistungen und Waren (z. B. Lebensmittel).

Aus der Tschechischen Republik ausgeführte Waren sind, soweit sie nicht zuvor zum Verkauf im Inland freigegeben worden sind, von der Mehrwertsteuer befreit.

Für die Ausfuhr in die Mitgliedsstaaten der EU gelten die allgemeinen Regelungen des Europäischen Binnenmarkts.

3. Straßensteuer

Der Straßensteuer unterliegen Fahrzeuge, die für gewerbliche oder ähnliche Tätigkeit in der Tschechischen Republik verwendet werden. Es gelten unterschiedliche Steuersätze für PKWs und LKWs, die sich bei PKWs nach Gesamtgewicht des Fahrzeuges und Kubatur und bei LKWs über 3,5 Tonnen nach Gesamtgewicht und Anzahl der Achsen richten.

4. Immobiliensteuer

Die Immobiliensteuer besteht aus der Grundstücksteuer und der Gebäudesteuer. Die Steuersätze richten sich nach der Fläche der Immobilie und nach der Art deren Benutzung. Es gelten unterschiedliche Steuersätze in unterschiedlichen Ortschaften und Städten. Grundsätzlich gelten die höchsten Steuersätze in den größten Städten.

5. Immobilienerwerbsteuer

Der Satz dieser Steuer beträgt 3 % vom Steuergrundbetrag- in der Regel von dem Kaufpreis der Immobilie.

6. Verbrauchssteuer

Die Verbrauchssteuer wird auf fünf Warengruppen erhoben: Spiritus und Spirituosen, Wein, Bier, Tabak und Tabakerzeugnisse und kohlenwasserstoffhaltige Brennstoffe.




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