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INFORMATIONEN ÜBER TSCHECHIEN / Tschechische Republik - Informationen
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Sozial- und Krankenversicherung in Tschechien

Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Sozial- und Krankenversicherung in Tschechien. In Zusammenarbeit mit unserem Partner, einem renommierten Steuerberater in Tschechien, bieten wir Ihnen gerne eine gezielte und Kundenbezogene Beratung in den mit der Sozial- und Krankeversicherung zusammenhängenden Fragen (insbesondere Beratung bei der Registrierungs- und Abgagenpflichten der in Tschechien ansässigen Unternehmen und Selbständigen, Stellungen und Analysen und Kommunikation mit den zuständigen Behörden in Tschechien). Detaillierte Informationen finden Sie hier.

1. Abgabentypen:

  • Krankenversicherungsabgabe- deckt den Ausfall von Einkommen im Krankheitsfall und bei dem Unfall (Krankengeld wird jedoch erst ab dem vierten Tag der Krankheit bezahlt)
  • Rentenversicherungsabgabe
  • Beitrag zu der staatlichen Beschäftigungspolitik


2. Abgabepflichtige Subjekte:

  • Arbeitgeber
  • Angestellten
  • Selbständigen (die Krankenversicherung müssen sie abführen nur in dem Fall, wenn sie sich zu der Krankenversicherung freiwillig angemeldet haben)


3. Beitragsbemessungsgrundlage

  • Arbeitgeber - die Summe der Beitragsbemessungsgrundlagen ihrer Angestellten (Summe der Bruttolöhne aller Angestellten)
  • Angestellten - Bruttolohn
  • Selbständigen - können ihre Beitragsbemessungsgrundlage selber einstellen, mindestens jedoch auf 50 % des Einkommens von der selbständigen Tätigkeit nach dem Abzug der nötigen Ausgaben für die Erzielung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens.
  • Maximale Beitragsbemessungsgrundlage pro Person beträgt 1.707.048,- CZK pro Jahr (für das Jahr 2010). Ab diesem Einkommen muß  die jeweilige Person die Beiträge nicht mehr abführen.


4. Beitragssätze

Arbeitgeber - gesamt 25 %, davon:

  • 2,3 % Krankenversicherungsabgabe
  • 19,5 % Rentenversicherungsabgabe
  • 3,2 % Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik

Angestellten: 

  • 6,5% Rentenversicherungsabgabe und der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik

Selbständige - gesamt 29,2 % (ohne Krankenversicherung), davon:

  • 29,2 % Rentenversicherungsabgabe und der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
  • 1,4 % Krankenversicherungsabgabe (falls sie sich freiwillig zu der Krankenversicherung angemeldet haben)


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