Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Sozial- und Krankenversicherung in Tschechien. In Zusammenarbeit mit unserem Partner, einem renommierten Steuerberater in Tschechien, bieten wir Ihnen gerne eine gezielte und Kundenbezogene Beratung in den mit der Sozial- und Krankeversicherung zusammenhängenden Fragen (insbesondere Beratung bei der Registrierungs- und Abgagenpflichten der in Tschechien ansässigen Unternehmen und Selbständigen, Stellungen und Analysen und Kommunikation mit den zuständigen Behörden in Tschechien). Detaillierte Informationen finden Sie hier.
1. Abgabentypen:
- Krankenversicherungsabgabe- deckt den Ausfall von Einkommen im Krankheitsfall und bei dem Unfall (Krankengeld wird jedoch erst ab dem vierten Tag der Krankheit bezahlt)
- Rentenversicherungsabgabe
- Beitrag zu der staatlichen Beschäftigungspolitik
2. Abgabepflichtige Subjekte:
- Arbeitgeber
- Angestellten
- Selbständigen (die Krankenversicherung müssen sie abführen nur in dem Fall, wenn sie sich zu der Krankenversicherung freiwillig angemeldet haben)
3. Beitragsbemessungsgrundlage
- Arbeitgeber - die Summe der Beitragsbemessungsgrundlagen ihrer Angestellten (Summe der Bruttolöhne aller Angestellten)
- Angestellten - Bruttolohn
- Selbständigen - können ihre Beitragsbemessungsgrundlage selber einstellen, mindestens jedoch auf 50 % des Einkommens von der selbständigen Tätigkeit nach dem Abzug der nötigen Ausgaben für die Erzielung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens.
- Maximale Beitragsbemessungsgrundlage pro Person beträgt 1.707.048,- CZK pro Jahr (für das Jahr 2010). Ab diesem Einkommen muß die jeweilige Person die Beiträge nicht mehr abführen.
4. Beitragssätze
Arbeitgeber - gesamt 25 %, davon:
- 2,3 % Krankenversicherungsabgabe
- 19,5 % Rentenversicherungsabgabe
- 3,2 % Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
Angestellten:
- 6,5% Rentenversicherungsabgabe und der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
Selbständige - gesamt 29,2 % (ohne Krankenversicherung), davon:
- 29,2 % Rentenversicherungsabgabe und der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
- 1,4 % Krankenversicherungsabgabe (falls sie sich freiwillig zu der Krankenversicherung angemeldet haben)
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