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Tschechische Regierung hat den Nationalen Antikrisenplan verabschiedet


Prag, den 23.Februar 2009 - Die tschechische Regierung hat am 16.2.2009 den Nationalen Antikrisenplan verabschiedet. Am 20.2.2009 wurde dieser Plan vom Abgeordnetenhaus des tschechischen Parlaments zur Kenntnis genommen. In den kommenden Wochen soll die Regierung die legislativen Änderungen vorbereiten. Der Nationale Antikrisenplan soll die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise lindern und der tschechischen Wirtschaft helfen, die Krise möglichst in guter Kondition zu überstehen. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf Erleichterung der unternehmerischen Tätigkeit und Beschäftigung. Es sind keine direkten Subventionen für Banken oder Unternehmen vorhanden, kein Schrottgeld wird eingeführt. Stattdessen werden verschiedene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gesenkt, als auch Abschreibungen beschleunigt.
 

Der Plan beinhaltet folgende Maßnahmen:   

1.       Steuern und Abgaben
  • Senkung des Sozialversicherungsbeitrags der Arbeitnehmer um 1,5 Prozentpunkte soll den Nettolohn aller Arbeitnehmer erhöhen. Weiterhin soll der Sozialversicherungsbeitrag der Arbeitgeber um 1 Prozentpunkt gesenkt werden. (Unterliegt der Verabschiedung im Parlament)
  • Senkung der Körperschaftssteuer um 2 Prozentpunkte in den Jahren 2009 und 2010 soll die Investitionskraft und finanzielle Lage der Unternehmen verbessern. (Unterliegt der Verabschiedung im Parlament)
  • Bei Selbständigen und kleinen Unternehmen bis 5 Angestellten werden die bisherigen Anzahlungen der Einkommenssteuer abgeschafft, womit ihnen die laufende Finanzierung erleichtert werden soll.

2.       Unterstützung der Unternehmertätigkeit und privater Investitionen
  • Beschleunigung der Abschreibungen in der 1.Abschreibungsgruppe von 3 auf 1 Jahr und in der 2. Abschreibungsgruppe von 5 auf 2 Jahre (60% und 40%)- zu dieser Abschreibungsgruppe gehören u. a. PKWs. Dies soll die Anschaffung neuer Investitionsgüter und ihre Finanzierung erleichtern. (Unterliegt der Verabschiedung im Parlament)
  • Erweiterung der Möglichkeit des MWSt.-Abzugs bei Anschaffung von PKWs für alle Mehrwertsteuer-Zahler. (Unterliegt der Verabschiedung im Parlament)
  • Beschleunigung der MwSt.-Erstattung auf 15 Tage bei Mehrwertsteuer-Zahlern, die die MwSt.-Voranmeldung elektronisch durchführen.

3.       Unterstützung der Beschäftigung und der Verkehrsbedienbarkeit
  • Die Arbeitgeber werden für ihre Angestellten mit dem Bruttolohn in der Höhe bis zu 1,15-fachem des Durchschnittslohns geltend machen können. Die Höhe der Ermäßigung wird mit der Höhe des Lohnes sinken. Für die Beschäftigung sollte dies einen positiven Impuls von bis zu 70.000 Arbeitplätzen bedeuten. (Unterliegt der Verabschiedung im Parlament) 
  • Die regionale Verkehrsbedienbarkeit soll erhöht werden. In die Erhöhung der Arbeitnehmermobilität in den am meisten betroffenen Regionen werden zusätzliche 2 Milliarden Kronen (etwa 72 Millionen Euro) vom Staatshaushalt fließen.
  • Der Europäische Sozialfond wird verstärkt für die Weiterbildung der Arbeitnehmer mit der Rückerstattung der Lohnkosten für die Arbeitgeber genutzt. Dies sollte die Fähigkeiten der Arbeitnehmer erhöhen und die Beschäftigung erhalten.

4.       Unterstützung der Umwelt- und Infrastrukturinvestitionen
  • Die Nutzungsgebühren für die staatliche Bahninfrastruktur werden um 20% gesenkt.
  • Der Energieaufwand von Gebäuden soll reduziert werden. Im Rahmen eines neuen Subventionsprogramms werden die Sanierung der Wohnungsbauten und die Anschaffung von modernen Niedrigemissionskesseln für Biomasse und effektiven Wärmepumpen unterstützt. Weiterhin werden die Mittel für das laufende Sanierungsprogramm der Panelbauten aufgestockt.
  • Im Jahre 2009 werden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur ihr historisches Rekordhoch erreichen. Insgesamt sollen 90 Milliarden Kronen (etwa 3,2 Milliarden Euro) investiert werden.

5.       Unterstützung der Restrukturierung und der Insolvenzprozesse
  • Die Novelle des Insolvenzgesetzes soll die bestehende Wirkung des Insolvenzrechts  verstärken,  dass bei der Erhaltung des Gemeininteresses der Gläubiger möglichst viele funktionsfähige Subjekte (Schuldner) am Markt erhalten bleiben. Gleichzeitig sollen grundsätzlich die Rechte der Arbeitnehmer des Schuldners bewahrt werden. Das Ziel ist die Erhaltung der Produktion des Schuldners und Befriedigung der Lohnansprüche seiner Angestellten. (Unterliegt der Verabschiedung im Parlament) 

6.       Exportunterstützung, Erneuerung und Stärkung der Kreditlinien
  • Kreditgarantie bis zu 80% und maximale Kredithöhe von 90 Millionen Kronen (etwa 3,2 Mio. Euro) pro Empfänger im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Kapitalaufstockung bei der Tschechischen Exportbank ermöglicht die Unterstützung weiterer Exportprojekte. Es werden neue Finanzierungsprodukte für KMU´s angeboten. Die Preise für staatliche Exportgarantien und Versicherungen werden gesenkt.
  • Die Kreditverfügbarkeit für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe wird durch die Kapitalaufstockung des Landwirtschaftlichen Garantiefonds erhöht.  

7.       Unterstützung von Wissenschaft, Forschung und Innovationen
  • Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Wissenschaft, Forschung und Innovationen auf insgesamt 32,4 Milliarden Kronen (etwa 1,15 Milliarden Euro). (Unterliegt der Verabschiedung im Parlament) 

Die Mehrheit der vorgeschlagenen Maßnahmen muss noch vom tschechischen Parlament verabschiedet werden. Wenn dies gelingt, sollten die Maßnahmen bereits in den nächsten Monaten realisiert werden. Über weitere Neuigkeiten werden wir Sie auf dieser Seite informieren.

Quelle: Internetseiten der tschechischen Regierung www.vlada.cz

 



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