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Sozial- und Krankenversicherung in Tschechien

Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Sozial- und Krankenversicherung in Tschechien.

In Zusammenarbeit mit unserem Partner, einem renommierten tschechischen Steuerberater, können wir Ihnen gerne eine gezielte und Kundenbezogene Beratung in den mit der Sozial- und Krankenversicherung zusammenhängenden Fragen anbieten (insbesondere Beratung bei der Registrierungs- und Abgabenpflichten der in Tschechien ansässigen Unternehmen und Selbständigen, Stellungnahmen und Analysen und Vertretung vor den zuständigen Behörden in Tschechien).

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

1. Abgabentypen:

  • Krankenversicherungsabgabe- deckt den Ausfall von Einkommen im Krankheitsfall und bei dem Unfall   (Krankengeld wird jedoch erst ab dem vierten Tag der Krankheit bezahlt)
  • Rentenversicherungsabgabe
  • Beitrag zu der staatlichen Beschäftigungspolitik

2. Abgabepflichtige Subjekte:

  • Arbeitgeber
  • Angestellten
  • Selbständigen (die Krankenversicherung müssen sie nur in dem Fall abführen, wenn sie sich zu der Krankenversicherung freiwillig angemeldet haben)

3. Beitragsbemessungsgrundlage

  • Arbeitgeber - die Summe der Beitragsbemessungsgrundlagen ihrer Angestellten (Summe der Bruttolöhne aller Angestellten)
  • Angestellten - Bruttolohn
  • Selbständigen - können ihre Beitragsbemessungsgrundlage selber einstellen, mindestens jedoch auf 50 % des Einkommens von der selbständigen Tätigkeit nach dem Abzug der nötigen Ausgaben für die Erzielung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens.
  • Maximale Beitragsbemessungsgrundlage pro Person beträgt 1.707.048,- CZK pro Jahr (für das Jahr 2010). Ab diesem Einkommen muß die jeweilige Person die Beiträge nicht mehr abführen.

4. Beitragssätze

Arbeitgeber - gesamt 25 %, davon:

  • 2,3 % Krankenversicherungsabgabe
  • 21,5 % Rentenversicherungsabgabe
  • 1,2 % Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik

Angestellten:

  • 6,5% Rentenversicherungsabgabe

Selbständige- gesamt 29,2 % (ohne Krankenversicherung), davon:

  • 28 % Rentenversicherungsabgabe und der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
  • 1,2 % Krankenversicherungsabgabe (falls sie sich freiwillig zu der Krankenversicherung angemeldet haben)