Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Sozial- und Krankenversicherung in Tschechien.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner, einem renommierten tschechischen Steuerberater, können wir Ihnen gerne eine gezielte und Kundenbezogene Beratung in den mit der Sozial- und Krankenversicherung zusammenhängenden Fragen anbieten (insbesondere Beratung bei der Registrierungs- und Abgabenpflichten der in Tschechien ansässigen Unternehmen und Selbständigen, Stellungnahmen und Analysen und Vertretung vor den zuständigen Behörden in Tschechien).
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
1. Abgabentypen:
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Krankenversicherungsabgabe- deckt den Ausfall von Einkommen im Krankheitsfall und bei dem Unfall (Krankengeld wird jedoch erst ab dem vierten Tag der Krankheit bezahlt)
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Rentenversicherungsabgabe
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Beitrag zu der staatlichen Beschäftigungspolitik
2. Abgabepflichtige Subjekte:
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Arbeitgeber
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Angestellten
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Selbständigen (die Krankenversicherung müssen sie nur in dem Fall abführen, wenn sie sich zu der Krankenversicherung freiwillig angemeldet haben)
3. Beitragsbemessungsgrundlage
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Arbeitgeber - die Summe der Beitragsbemessungsgrundlagen ihrer Angestellten (Summe der Bruttolöhne aller Angestellten)
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Angestellten - Bruttolohn
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Selbständigen - können ihre Beitragsbemessungsgrundlage selber einstellen, mindestens jedoch auf 50 % des Einkommens von der selbständigen Tätigkeit nach dem Abzug der nötigen Ausgaben für die Erzielung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens.
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Maximale Beitragsbemessungsgrundlage pro Person beträgt 1.707.048,- CZK pro Jahr (für das Jahr 2010). Ab diesem Einkommen muß die jeweilige Person die Beiträge nicht mehr abführen.
4. Beitragssätze
Arbeitgeber - gesamt 25 %, davon:
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2,3 % Krankenversicherungsabgabe
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21,5 % Rentenversicherungsabgabe
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1,2 % Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
Angestellten:
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6,5% Rentenversicherungsabgabe
Selbständige- gesamt 29,2 % (ohne Krankenversicherung), davon:
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28 % Rentenversicherungsabgabe und der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
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1,2 % Krankenversicherungsabgabe (falls sie sich freiwillig zu der Krankenversicherung angemeldet haben)